Statuten
Name und Zweck
- Unter dem Namen ”Ski-Club Kaiserstock, Riemenstalden”
ist im Mai 1959 eine Ski-Vereinigung mit Sitz in Riemenstalden gegründet worden.
Der Ski-Club Kaiserstock verfolgt den Zweck, in der Gemeinschaft seiner Mitglieder den gesunden Ski-Sport zu pflegen sowie für die Förderung der wintersportlichen Interessen der Jugend zu sorgen.
Mitglieder - Dem Ski-Club Kaiserstock kann jeder beitreten,
der mindestens 16 Jahre alt ist.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. - Zum Ehrenmitglied ernannt werden kann, wer dem
ki-Club Kaiserstock mindestens 20 Jahre angehört
und mindestens 50 Jahre alt ist.
Die Ehrenmitgliedschaft wird von der Generalversammlung beschlossen. - Freimitglied wird, wer eine einmalige Zuwendung
von mindestens Fr. 500.-- entrichtet. - Ehren- und Freimitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag entbunden.
Jahrestätigkeit - Das Clubjahr beginnt mit der Generalversammlung und dauert ein ganzes Jahr.
- Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich im letzten Jahresviertel statt.
Es werden folgende Traktanden behandelt:
1. Jahresbericht des Präsidenten
2. Verlesen des Protokolls der letzten Generalversammlung
3. Abnahme der Jahresrechnung
4. Wahl des Vorstandes und zweier Rechnungsprüfer
5. Festsetzung der Beiträge und der Startgelder
6. Diverses - Über Beschlüsse entscheidet das absolute Mehr.
Bei Stimmengleichheit wird nach nochmaliger Diskussion ein zweites Mal abgestimmt. Ein allfälliger Stichentscheid wird durch den Präsidenten gefällt.
Vorstand - Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
Präsident
Vizepräsident/Aktuar
Kassier
zwei Beisitzer - Die beiden Rechnungsprüfer können als Beisitzer dem Vorstand angehören.
- Der Vorstand bestimmt das Jahresprogramm und vertritt die Interessen des Vereins. In diesem Zusammenhang verfügt er über ein an der Generalversammlung festgesetztes Budget.
Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder - Jedes Mitglied ist zur pünktlichen Entrichtung einer einmaligen Eintrittsgebühr von Fr. 2.-- sowie des jährlichen
Mitgliederbeitrages verpflichtet. - Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich an der Generalversammlung festgesetzt, darf jedoch Fr. 20.-- pro Jahr nicht übersteigen.
- Ausserordentliche Generalversammlungen können einberufen werden, wenn der Vorstand es für notwendig erachtet oder ein Drittel der Mitglieder es unter Angabe des Grundes schriftlich verlangt.
Skirennen und Veranstaltungen - Jeder Teilnehmer bezahlt ein an der Generalversammlung festgelegtes Startgeld.
Teilnehmer im Schulentlassungsalter fahren im ersten Jahr gratis. - Der Ski-Club Kaiserstock übernimmt gegenüber den Teilnehmern einer Veranstaltung keinerlei Verantwortung.
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache jedes einzelnen Mitgliedes.
Der Ski-Club Kaiserstock lehnt jede Haftung ab.
Schlussbestimmungen - Statutenänderungen erfordern die Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Mitglieder und werden an der Generalversammlung beschlossen.
- Der Ski-Club Kaiserstock kann nur mit Zweidrittelmehrheit aufgelöst werden, wobei diese die Hälfte aller Mitglieder ausmachen muss.
- Falls die für Änderungen erforderliche Anzahl Mitglieder an der Generalversammlung nicht anwesend ist, kann die Abstimmung auch brieflich erfolgen.
- Bei Auflösung des Ski-Club Kaiserstock entscheidet die
Generalversammlung über die Verwendung eines allfälligen Club-Reinvermögens.
Die vorliegenden Statuten sind durch die nachstehenden Mitglieder des Vorstandes neu überarbeitet und an der Generalversammlung vom 21. November 2003 genehmigt worden.
Ski-Club Kaiserstock, Riemenstalden
Bruno Inderbitzin
Erika Zwyer
Willi Gisler
Hans Gisler
Peter Betschart