Statuten & Datenschutz
Name und Zweck
- Unter dem Namen ”Ski-Club Kaiserstock, Riemenstalden”
ist im Mai 1959 eine Ski-Vereinigung mit Sitz in Riemenstalden gegründet worden.
Der Ski-Club Kaiserstock verfolgt den Zweck, in der Gemeinschaft seiner Mitglieder den gesunden Ski-Sport zu pflegen sowie für die Förderung der wintersportlichen Interessen der Jugend zu sorgen.
Mitglieder - Dem Ski-Club Kaiserstock kann jeder beitreten,
der mindestens 16 Jahre alt ist.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. - Zum Ehrenmitglied ernannt werden kann, wer dem
Ski-Club Kaiserstock mindestens 20 Jahre angehört
und mindestens 50 Jahre alt ist.
Die Ehrenmitgliedschaft wird von der Generalversammlung beschlossen. - Freimitglied wird, wer eine einmalige Zuwendung
von mindestens Fr. 500.-- entrichtet. - Ehren- und Freimitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag entbunden.
Jahrestätigkeit - Das Clubjahr beginnt mit der Generalversammlung und dauert ein ganzes Jahr.
- Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich im letzten Jahresviertel statt.
Es werden folgende Traktanden behandelt:
1. Jahresbericht des Präsidenten
2. Verlesen des Protokolls der letzten Generalversammlung
3. Abnahme der Jahresrechnung
4. Wahl des Vorstandes und zweier Rechnungsprüfer
5. Festsetzung der Beiträge und der Startgelder
6. Diverses - Über Beschlüsse entscheidet das absolute Mehr.
Bei Stimmengleichheit wird nach nochmaliger Diskussion ein zweites Mal abgestimmt. Ein allfälliger Stichentscheid wird durch den Präsidenten gefällt.
Vorstand - Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
Präsident
Vizepräsident/Aktuar
Kassier
zwei Beisitzer - Die beiden Rechnungsprüfer können als Beisitzer dem Vorstand angehören.
- Der Vorstand bestimmt das Jahresprogramm und vertritt die Interessen des Vereins. In diesem Zusammenhang verfügt er über ein an der Generalversammlung festgesetztes Budget.
Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder - Jedes Mitglied ist zur pünktlichen Entrichtung einer einmaligen Eintrittsgebühr von Fr. 2.-- sowie des jährlichen
Mitgliederbeitrages verpflichtet. - Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich an der Generalversammlung festgesetzt, darf jedoch Fr. 20.-- pro Jahr nicht übersteigen.
- Ausserordentliche Generalversammlungen können einberufen werden, wenn der Vorstand es für notwendig erachtet oder ein Drittel der Mitglieder es unter Angabe des Grundes schriftlich verlangt.
Skirennen und Veranstaltungen - Jeder Teilnehmer bezahlt ein an der Generalversammlung festgelegtes Startgeld.
Teilnehmer im Schulentlassungsalter fahren im ersten Jahr gratis. - Der Ski-Club Kaiserstock übernimmt gegenüber den Teilnehmern einer Veranstaltung keinerlei Verantwortung.
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache jedes einzelnen Mitgliedes.
Der Ski-Club Kaiserstock lehnt jede Haftung ab.
Schlussbestimmungen - Statutenänderungen erfordern die Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Mitglieder und werden an der Generalversammlung beschlossen.
- Der Ski-Club Kaiserstock kann nur mit Zweidrittelmehrheit aufgelöst werden, wobei diese die Hälfte aller Mitglieder ausmachen muss.
- Falls die für Änderungen erforderliche Anzahl Mitglieder an der Generalversammlung nicht anwesend ist, kann die Abstimmung auch brieflich erfolgen.
- Bei Auflösung des Ski-Club Kaiserstock entscheidet die
Generalversammlung über die Verwendung eines allfälligen Club-Reinvermögens.
Die vorliegenden Statuten sind durch die nachstehenden Mitglieder des Vorstandes neu überarbeitet und an der Generalversammlung vom 21. November 2003 genehmigt worden.
Ski-Club Kaiserstock, Riemenstalden
Bruno Inderbitzin
Erika Zwyer
Willi Gisler
Hans Gisler
Peter Betschart
Datenschutz
Wir vom Skiclub Kaiserstock nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und behandeln Ihre
personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Link von:
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Bearbeitung von Personendaten durch Vereine (admin.ch)